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März
2018

AFC auf der BVE Fachtagung Compliance in der Ernährungsindustrie

BVE-Fachtagung

Compliance in der Ernährungsindustrie am 1. März 2018 in Berlin

Compliance ist ein häufig gebrauchter Begriff. Doch was genau bedeutet er für ein Unternehmen?

Der Begriff steht für die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien sowie freiwilligen Selbstverpflichtungen durch ein Unternehmen. Durch das sogenannte Compliance-Management sollen Regelverstöße und damit einhergehende negative Konsequenzen wie Gerichtsverfahren, Bußgelder oder Imageverluste verhindert werden. Compliance-Maßnahmen haben also zum Ziel, Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Effizienz und Effektivität des Unternehmens zu steigern.

Im Rahmen der diesjährigen Fachtagung „Compliance in der Ernährungsindustrie“ werden aktuelle Rechtsentwicklungen aufgegriffen, die für die Unternehmen der Ernährungsindustrie von Bedeutung sind. Diese umfassen unter anderem kartellrechtliche Fragestellungen, wie zum Beispiel die Grenzen der Preisgestaltung zwischen Industrie und Handel in Bezug auf die Abgabepreise des Handels sowie die schadensersatzrechtliche Komponente im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Verfehlungen. Relevant sind darüber hinaus auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie das Verpackungsgesetz, die die Unternehmen zukünftig mit neuen rechtlichen Herausforderungen konfrontieren werden.

Auch bei den besten organisatorischen Vorkehrungen im Unternehmen werden sich Regelverstöße und daraus resultierende Schäden niemals ausschließen lassen. Vor diesem Hintergrund spielen Risikoanalyse und Versicherungsschutz bei den Compliance-Überlegungen eine wichtige Rolle, die ebenfalls im Fokus der Veranstaltung stehen.

Im Rahmen des Programms informieren Experten der Unternehmensberatung AFC über beispielhafte organisatorische Lösungen für die Integration von Compliance in unternehmeneigene Prozesse und Strukturen sowie die damit verknüpften Chancen und Risiken und auftretende interne Konflikte zwischen befassten Unternehmenseinheiten - sowie deren Lösung.

Programm:

  • 10:00 Uhr Begrüßung und Moderation, Peter Feller, BVE
  • 10:10 Uhr Compliance Organisation im Unternehmen – Ansatzpunkte und Fallstricke, Dr. Otto Strecker/Thomas Küsters, AFC Consulting Group AG
  • 10:40 Uhr Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmittelhandels. Welche Schlussfolgerungen sind aus dem Hinweispapier des Bundeskartellamtes vom Juli 2017 zu ziehen? RA Jan Dietze, ZENK Rechtsanwälte
  • 11:10 Uhr Kaffeepause
  • 11:30 Uhr Verpackungsgesetz – höhere Compliance-Anforderungen bei der Entsorgung von Verpackungen, Martin Kardetzky, Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
  • 12:00 Uhr Erfahrungsbericht Großschäden: Keine Entschädigung bei Complianceverfehlungen? Matthias Böhm, Aon Risk Solutions
  • 12:30 Uhr Mittagspause und Möglichkeit zum Gedanken und Erfahrungsaustausch
  • 13:30 Uhr Compliance gerechte Absicherung – Welche Versicherungen sind ein must-have? Robert von Bennigsen, BDJ Versicherungsmakler
  • 14:00 Uhr Schadenersatzklagen bei Verstößen gegen Kartellrecht, RA Jan Dietze, ZENK Rechtsanwälte
  • 14:30 Uhr Kaffeepause
  • 14:50 Uhr Korruptionsprävention im Ein- und Verkauf – Worauf ist zu achten? RAin Daniela Schnell, ZENK Rechtsanwälte
  • 15:20 Uhr Datenschutz – Auswirkungen der EU-Datenschutzverordnung auf die Unternehmenspraxis, N.N.

VERANSTALTUNGSORT:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.
Claire-Waldoff-Straße 7 | Haus der Land- und Ernährungswirtschaft | 10117 Berlin

TEILNAHMEGEBÜHR:
Euro 250, für BVE-Direktmitglieder Euro 120. Bei einer Stornierung nach dem 23.02.2018 erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

VERANSTALTER/ANSPRECHPARTNERIN:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.
Irmengard Stingl
istingl(at)bve-online.de

Telefon 030/200786-161