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14.06.2021

Issue der Woche: Sonderregelungen für Pestizide gefährden Insektenschutz laut Greenpeace

In der EU ist der Einsatz der bienengefährdenden Pestizide Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid auf dem Acker seit 2018 verboten. Durch Notfallzulassungen kann jedoch ein zeitlich befristeter Einsatz erlaubt werden. Eine solche gab es in Deutschland dieses Jahr erstmalig für das Beizen von Zuckerrüben-Saatgut.

Greenpeace fand im Rahmen einer Stichprobe auf Zuckerrüben-Äckern auf acht von neun zufällig ausgewählten Standorten vorsorglich mit Neonicotinoiden behandeltes Saatgut. Problematisch ist laut Greenpeace, dass ein Teil des Pestizids im Boden verbleibt und sich so auch noch in einer Pflanze ausbreiten kann, die ein Jahr später gepflanzt wird - Blüten dieser Pflanzen stellen dann wiederum eine Gefahr für Insekten dar. Für die gemäß Notfallzulassung behandelten Flächen wurde schließlich ein Blühverbot erlassen. 

"Es ist doch pervers, einerseits mit viel Geld Blühstreifen zu finanzieren, um die Insekten zu retten, und gleichzeitig amtliche Blühverbote auszusprechen, weil man den  Einsatz extrem toxischer Substanzen erlaubt hat.“ 
Quelle: Greenpeace

Greenpeace appelliert an die Politik, künftig keine Sonderzulassungen für bienengefährdende Pestizide auszustellen und ein umfassendes Insektenschutzprogramm zu beschließen, das ein komplettes Verbot biodiversitätsschädigenden Pestiziden in Schutzgebieten beinhaltet. 
 

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Ansprechpartner
Markus Hinskes
Head of Issue Management
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