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04.03.2026

Issue der Woche: Zwischen Acker und Akte…?!

Die jüngste Klage der Deutschen Umwelthilfe und PAN Europe gegen die Abverkaufsfristen für Flufenacet vor dem Europäischen Gericht (EuG) verdeutlicht den wachsenden regulatorischen Druck im Pflanzenschutz. In der Praxis rücken damit vorausschauendes Fristenmanagement und die schnellstmögliche Ausarbeitung effizienter und umweltschonenderer Alternativstrategien zur Ertragssicherung in den Vordergrund, auch mit Blick auf die Diskussion um den Eintrag von Trifluoracetat (TFA) ins Grundwasser.

Die Deutsche Umwelthilfe und PAN Europe haben beim EuG Klage gegen die von der EU gewährten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen für Flufenacet eingereicht und fordern ein sofortiges Verbot des Herbizids ohne Aufbrauchfrist. Die EU‑Kommission hatte bereits im Mai des vergangenen Jahres die Genehmigung für den Wirkstoff nicht erneuert, woraufhin die Mitgliedstaaten Zulassungen bis zum 10.12.2025 widerrufen mussten und Aufbrauchfristen bis zum 10.12.2026 verhängt wurden.

Die NGOs bezeichnen die 18‑monatige Aufbrauchfrist in ihrer Forderung nach einem sofortigen Erwerbs- und Verwendungsstopp als rechtswidrig. In ihrer Klage verweisen sie dabei auf das auf die EFSA-Bewertung von Flufenacet, die die hormonell schädlichen Eigenschaften der „Ewigkeitschemikalie“ und ihres Metaboliten TFA bestätige. TFA überschreite deutsche Grundwassergrenzwerte flächendeckend und sei bei der Trinkwassergewinnung kaum herauszufiltern.

Akteure der Landwirtschaft betonen, Flufenacet sei auf vielen, insbesondere tonigen Standorten, ein wesentlicher Baustein der Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz gewesen. Der Wegfall erschwere das Resistenzmanagement und erfordere den Einsatz neuer, aber möglicherweise weniger wirkungsvoller Strategien. Angemessene Übergangszeiten seien daher unbedingt erforderlich, kürzere Fristen würden zu einer Zunahme von Ungräsern und zum Einsatz höherer Wirkstoffmengen bei Alternativen führen.

Issue-Risk-Monitoring

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Ansprechpartnerin
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