Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeits-berichterstattung und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nun plant die EU-Kommission mit dem sogenannten "Omnibus-Paket" eine umfassende Vereinfachung der Regelwerke, die sowohl Entlastung bringen als auch neue Unsicherheiten schaffen könnte. Trotz vermeintlicher Entlastung stellen Stakeholder wie NGOs und Kunden diesbezüglich jedoch weiterhin Ansprüche an Unternehmen.
Die Europäische Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt, um EU-Regelungen zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zusätzliche Investitionskapazitäten freizusetzen. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor, das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) sowie die Nachhaltigkeits-berichterstattungsrichtlinie (CSRD) zu harmonisieren und erheblich zu vereinfachen. Geplant ist beispielsweise eine Reduzierung der betroffenen Unternehmen und die Verschiebung der Umsetzung der CSDDD. Um wirksam zu werden, müssen jedoch sowohl das EU-Parlament als auch der Rat der Europäischen Union den geplanten Änderungen zustimmen.

Umweltorganisationen beschreiben den Vorschlag als massiven Kahlschlag bei den zentralen Nachhaltigkeitsstandards. Insbesondere sehen Kritiker die Ziele des Green Deals in Gefahr. Darüber hinaus warnen Experten, dass Unternehmen, die aus der Berichtspflicht fallen, dennoch von größeren Geschäftspartnern zur Bereitstellung von umfassenden Informationen angehalten werden könnten.
Von der Europäischen Kommission wird betont, dass das Maßnahmenpaket eine bessere Vereinbarkeit von Nachhaltigkeitszielen und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen könnte. Wirtschaftsverbände begrüßen die geplanten Entlastungen. Auch Forderungen nach umfassenderen Deregulierungen werden laut. So wäre ein wirklicher Bürokratieabbau erst durch die Abschaffung sektorspezifischer Verpflichtungen, wie zur Entwaldung oder Zwangsarbeit, unter einem ganzheitlichen Rahmen von CSRD und CSDDD möglich.
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