Am 27. September wurde im Bundestag eine Novelle des Tierschutzgesetzes vorgestellt. Sie beinhaltet Maßnahmen wie das Verbot der Anbindehaltung und strengere Regelungen für nicht-kurative Eingriffe bei Nutztieren. Während Tierschutzorganisationen den Entwurf als zu zögerlich kritisieren, warnen Landwirte vor finanziellen und bürokratischen Belastungen. Die Novelle soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden.
Die Bundesregierung stellte in ihrem Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes einen Plan mit fünf generellen Neuerungen vor, um den Tierschutz umfassend zu stärken. Darunter fallen unter anderem ein Verbot der Anbindehaltung oder auch die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Bundesregierung gibt an, dass dadurch für Bürgerinnen und Bürger kein Erfüllungsaufwand entstünde, wohingegen der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, mit knapp 900 Mio. €, weitreichend sein werde.
Bereits unmittelbar nach der Vorstellung der Novelle wurde von Landwirtschaftsverbänden und verschiedenen Parteien Kritik an diesem Vorstoß geäußert. Während die FDP von einem falschen Signal an die Landwirtschaft spricht, bezeichnen Union und AfD den Entwurf als überzogen. Sie warnen vor einer finanziellen und bürokratischen Überlastung der Landwirte. Die Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht halten die vorgesehenen Regelungen hingegen für nicht weitreichend genug.
Auch verschiedenen NGOs geht die Novelle nicht weit genug. Nach mehr als 20 Jahren Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz habe die Bundesregierung nun die Gelegenheit, ein modernes und zukunftsorientiertes Tierschutzgesetz zu verabschieden und dem Wunsch der Gesellschaft nach mehr Tierschutz gerecht zu werden. Dabei ginge es beispielsweise um ein generelles Verbot der Anbindehaltung, unabhängig von der Tierart.
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