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03.02.2026

Issue der Woche: Herkunft drauf – Klarheit drin…?!

Die Debatte um eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gewinnt auf EU-Ebene erneut an Bedeutung und berührt zentrale Aspekte von Transparenz, Lieferkette und Risikomanagement. Zwischen Fairness gegenüber heimischen Erzeugern, erwarteten Handelsabkommen und Transparenzansprüchen in Gastronomie und Handel steht dabei die Frage nach praktikablen Kennzeichnungsregeln im Raum.

Auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten befasst sich der EU-Agrarrat erneut mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel. Die Länder fordern die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zur Erweiterung der aktuellen Regeln vorzulegen. Zur Begründung verweisen sie darauf, dass die aktuellen Vorschriften nur eingeschränkt gültig seien und zu leicht umgangen werden könnten, was besonders für Lebensmittel tierischen Ursprungs gelte. So gebe es beispielsweise für verarbeitete Eiprodukte keine verpflichtende Herkunftskennzeichnung und auch die Haltungsform der Legehennen bleibe ungenannt.

Befürworter sehen in einer erweiterten Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln eine Verbesserung der Fairness gegenüber heimischen Erzeugern. Vor dem Hintergrund erwarteter neuer Handelsabkommen sei eine erweiterte Kennzeichnungspflicht außerdem ein notwendiger Schritt, um mehr Transparenz im Sinne der Verbraucher zu schaffen. Medienberichte verweisen insbesondere auf hohe Importanteile bei bestimmten Fleischkategorien in der Gastronomie, was den Bedarf nach Speisekarten‑Kennzeichnung unterstreiche.

Die Politik betont, dass der Rechtsrahmen im Laufe der vergangenen Jahre kontinuierlich gestärkt worden sei und dass das System einfach und praktikabel bleiben müsse. Die EU-Kommission hatte bereits für das Jahr 2023 einen Gesetzesvorschlag angekündigt, dieses Vorhaben jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den EU-Binnenmarktregeln zurückgestellt.

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