Schließen

26.06.2020

Corona, Werkverträge und die Fleischwirtschaft


Unter dem Eindruck der Covid-19-Infektionen in Schlachthöfen beschloss das Bundeskabinett, sowohl Werkverträge als auch Zeitarbeit in Schlacht- und Zerlegebetrieben zu verbieten. Damit wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet - auch dann, wenn Betriebe von sich aus nun auf Werkverträge in Kernbereichen der Produktion verzichten wollen.
Die Initiative von Arbeitsminister Hubertus Heil richtete sich zunächst auch nur gegen Werkverträge. Die sind für die Enge im Betrieb oder in den Unterkünften und Transportmitteln so wenig verantwortlich, wie die Leiharbeit.
Gleichwohl war die Gelegenheit zur Intervention für den Arbeitsminister günstig, stehen doch die Arbeitsverhältnisse insgesamt in der Fleischwirtschaft bereits seit Jahren in der Kritik. Im Jahr 2015 wurde eine Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft gegenüber dem damaligen Wirtschaftsminister Gabriel abgegeben. Seither wird diese Selbstverpflichtung, der leider nur ein Teil der Fleischwirtschaft beigetreten war, jährlich überprüft. Ein Blick in den letzten Report von 2019 zeigt, dass die gestiegenen Anforderungen an die Zeitarbeit durch Tariflöhne und Höchsteinsatzdauern zu einer Verschiebung der Arbeitsverhältnisse in Richtung der Werkverträge geführt hatten. 
Es ist wahrscheinlich, dass ein Teil der Werkverträge die rechtlichen Anforderungen an solche Vertragsverhältnisse nicht erfüllen kann. Dies setzt nämlich voraus, dass der Subunternehmer die tatsächliche Kompetenz hat, einen Betrieb im Betrieb zu organisieren, er die Personalsteuerung und Gewährleistung übernimmt und anderes mehr. Kaum zu glauben, dass dies für die Hälfte aller Beschäftigten in den großen Schlacht- und Zerlegebetrieben gelten soll. Anstatt aber einem Missbrauch durch Schein-Werkverträge wirksam zu begegnen, will man die Vertragsmodelle an sich verbieten. Das ist so, als wollte man zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit die Selbständigkeit an sich abschaffen.
In der öffentlichen Kritik stehen insbesondere Umstände, die sich aus dem Machtgefüge zwischen Sub-Unternehmern und ihren Mitarbeitern ergeben, kaum etwas hat mit dem Vertragsmodell zu tun. Berichtet wird über vorenthaltenen Lohn, zu hohe Abzüge für Unterkunft, Transporte zur Arbeit, Arbeitsmittel sowie über schlechte Unterkünfte. Dieses Machtgefüge zuungunsten der oft sprach- und rechtsunkundigen Beschäftigten hat ursächlich nichts mit dem Thema Zeitarbeit oder Werkvertrag zu tun.
Fragt man die oft aus Rumänien stammenden Beschäftigten, so nehmen diese durchaus gerne auch niedrige Standards in Kauf, solange es günstig ist, sie sich dabei nicht betrogen fühlen und sie sich dadurch in der Lage sehen, soviel Geld wie möglich in die Heimat zu senden. Denn das ist das Ziel der großen Mehrheit der betroffenen Menschen, nicht etwa sich in Deutschland niederzulassen und einen deutschen Lebensstandard zu erreichen. Diese Personen mit oft sehr geringer formaler Bildung verdienen in ihren Heimatländern nur wenige hundert Euro monatlich, sofern sie dort Arbeit finden. Gelegentlich muss man die zur Sparsamkeit um jeden Preis Bemühten auch vor sich selbst schützen, wenn es etwa darum geht, das Arbeitszeitgesetz oder Hygienestandards einzuhalten. Ist aber eine Unterkunft grundsätzlich dadurch günstiger, dass man mit mehreren Personen eine Unterkunft teilt, liegt das sehr häufig im Interesse der Betroffenen. Dieses, die persönlichen Bedürfnisse der Betroffenen oft überlagernde, Interesse der Beschäftigten gerät gerade bei manchen wohlmeinenden Kritikern oft aus dem Blick.
Meldewege und Whistleblower-Strukturen in der Heimatsprache wären neben häufigeren Kontrollen ein wirksamerer Weg um den vorhandenen Formen von Ausbeutung und Übervorteilung entgegenzuwirken. Flexible Einsatzmöglichkeiten werden in der Fleischwirtschaft auch in Zukunft gebraucht. In der Grillsaison muss mehr Fleisch zerlegt werden als in der Fastenzeit. Ähnlich wie bei Erntehelfern in der Landwirtschaft sind lokale Arbeitskräfte für diese anstrengenden Tätigkeiten kaum zu gewinnen. Das ist nicht nur eine Frage des Stundenlohns.
Das Vorhaben des Arbeitsministers lenkt davon ab, dass auch die Behörden in Bezug auf die Enge in den Betrieben auf beiden Augen blind gewesen sein müssen. In Schlachthöfen sind täglich zahlreiche amtliche Veterinäre vor Ort. Deren Hauptaufgabe ist zwar „nur“ die Überwachung der Fleischhygiene. Wenn aber die Verstöße gegen Corona-bedingte Hygieneanforderungen so eklatant sind, hätte man wohl den einen oder anderen Hinweis an andere Aufsichtsbehörden erwarten müssen. Da es sich um Hochrisiko-Betriebe handelt, hätte man ohnehin mit verstärkten Kontrollen auch durch Gesundheitsämter und die amtliche Lebensmittelüberwachung rechnen dürfen. Ein massives Defizit der staatlichen Kontrollsysteme ist erkennbar.
Ein Verbot von Vertragsmodellen wird an den betrieblichen Abläufen und der damit verbundenen Enge nichts ändern können, es sein denn man würde die Produktion kurzfristig massiv einschränken und langfristig durch bauliche und technische Maßnahmen verändern. Hatte man nicht gerade erst die Fleischproduktion als systemrelevant deklariert? Gleichwohl müssen sich auch die Fleischunternehmen als Hauptverantwortliche fragen, ob Sie im Bereich (nicht nur) arbeitsrechtlicher Compliance, der vorbeugenden Risikoprävention und im operativen Krisenmanagement das Nötige getan haben. Hier wäre augenscheinlich mehr Einsatz erforderlich und auch möglich gewesen. 
Beschäftigte sollen dem Kabinettsbeschluss zufolge künftig ausschließlich „Beschäftigte des eigenen Betriebs“ sein. Schon solche Formulierungen zeigen, wie weit man sich von der Realität entfernen kann. Es ist absolut üblich, dass größere (und auch kleinere) Betriebe in eine Vielzahl rechtlicher Einheiten zerfallen, wie z.B. Besitzgesellschaften, Betriebsgesellschaften, Vertriebsgesellschaften, Zentrale Servicegesellschaften und anderes mehr mit einer Vielzahl verschachtelter Leistungsbeziehungen, nicht zuletzt übrigens auch in Form von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung. 
Beraten kann man Fleischunternehmen derzeit nur dahingehend, grundsätzliche und glaubhafte Innovationen in Geschäftsmodelle und Technologien auf den Weg zu bringen. Beides ist machbar, aber nicht kostenlos zu haben. Vertragsrechtliche Kosmetik zu betreiben, bei Beibehaltung der im Prinzip gleichen Arbeitsbedingungen, würde der Glaubwürdigkeit der Branche weiteren Schaden zufügen.
Leidtragende sind neben den erkrankten Beschäftigten und den Menschen im Lockdown in hohem Maße tierhaltende Landwirte, denen mit den betroffenen Schlachtbetrieben, zentrale Vermarktungskanäle temporär wegfallen. Der Landwirtschaft gegenüber haben alle Beteiligten eine besondere Verantwortung, die bisher kaum zur Sprache gekommen ist.