Information der Öffentlichkeit – Unternehmen und Behörden sind sich einig: Der Kommunikationsfluss muss abgestimmt und einheitlich erfolgen.
Am 26. Januar 2012 fand in Berlin das neu konzipierte Fachseminar im Rahmen des BVE-Krisenmanagements „Information der Öffentlichkeit" statt.
Die Lebensmittelkrisen haben dafür gesorgt, dass die Branche noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist. Nicht nur die Unternehmen sondern auch Bund und Länder müssen sich den ständig neuen und wachsen Herausforderung im Umgang mit Medien und NGOs stellen. Diesbezüglich haben die Teilnehmer in dem Fachseminar die Vortragsinhalte über Anforderungen und präventive Maßnahmen in der anschließenden Gruppenarbeit erfolgreich umgesetzt.
Dr. Michael Lendle, Geschäftsführer der AFC Risk & Crisis Consult, moderierte die Veranstaltung und verwies in seinem Eröffnungsvortrag darauf, dass der Bund bei seiner Risikokommunikation in erheblichem Maße von den Meldungen der Landesbehörden und Unternehmen abhängig ist. Daher empfiehlt er einerseits die Risikowertung und anderseits die Strukturen für einen einheitlichen und sachorientierten Informationsfluss zu verbessern.
Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), rekapitulierte selbstkritisch, dass im Dioxinfall die fachliche Beurteilung der Landesbehörden von entscheidender Bedeutung war, es aber an der entsprechenden Aufarbeitung und einheitlichen Kommunikation mangelte. Für einen reibungslosen Informationsablauf müssen die Voraussetzungen nicht nur auf allen behördlichen Ebenen sondern auch in den Unternehmen geschaffen werden.
Der Pressesprecher der Bundesverbraucherschutzministerin, Holger Eichele, betonte in seinem Vortrag, dass sich im Fall von Dioxin und EHEC sich besonders die „Vielgesichtigkeit" in der Kommunikation und weniger die „Vielstimmigkeit" gezeigt hätte. Er sprach sich dafür aus, dass die Kommunikationsstrukturen zwischen Bund und Ländern verbessert werden müssen.
In dem abschließenden Vortrag berichtete Dr. Markus Grube, Rechtanwälte Krell Weyland Grube, aus der Erfahrung, dass sich medienrechtliche Auseinadersetzungen oftmals weniger auf objektive Tatsachen stützen, sondern eher aufgrund des öffentlichen Drucks durch subjektive Wahrnehmungen geprägt seien.
In der Diskussion sprachen sich sowohl Behörden- als auch Unternehmensvertreter dafür aus, sich auf kritische Situationen im Umgang mit der Öffentlichkeit besser vorbereiten zu wollen, präventive Maßnahmen dafür zu schaffen und in der Zusammenarbeit weiter aufeinander zuzugehen.
Den Umgang im Krisenfall bei einer Produktkontamination - vom Eingang einer Reklamation bis zum Warenrückruf - können interessierte Mitglieder des Krisenstabes im Rahmen des nächsten Seminars trainieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ansprechpartnerin:
Sybille Zorn
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