Die #Lebensmittelinformationsverordnung gibt Herstellern europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vor und stellt sicher, dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden – so auch über das Nettogewicht von Produkten.
Stichprobenartige Untersuchungen am #PoS ergeben, dass Schnittkäsepackungen verschiedener Hersteller nicht immer das deklarierte #Nettogewicht enthalten. Grund dafür sind trotz standardisierter Schnittprozesse häufig ungleichmäßig große oder dicke Käsescheiben.
Wir prüfen in unserem Labor den Inhalt verschiedener Schnittkäsepackungen auf Gewicht und Konformität sowie auf weitere #Qualitätsparameter wie Trockensubstanz- und Sauerstoffgehalt – bei Interesse einfach bei uns melden!
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