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16.06.2026

Issue der Woche: VerpackDG – Neue Pflichten, alte Unsicherheiten…?!

Mit dem kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) stellt Deutschland die Weichen für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Während höhere Recyclingquoten und neue Anforderungen an Rezyklate den Rahmen für mehr Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit setzen, bleiben zentrale Fragen, insbesondere zur Rolle des „Erzeugers“, offen. Ob das neue Regelwerk die praktische Umsetzung der PPWR erleichtert oder zusätzlichen Klärungsbedarf schafft, bleibt abzuwarten.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, das VerpackDG beschlossen, mit dem Deutschland die PPWR ab August 2026 in deutsches Recht umsetzt. Das bisherige Verpackungsgesetz soll damit ersetzt werden. Vorgesehen sind unter anderem höhere Recyclingquoten sowie verbindliche Anforderungen an Rezyklate und die Kompostierbarkeit. Zudem wird die Grundlage für eine Ökomodulierung geschaffen, zu der die entsprechende Rechtsverordnung jedoch noch aussteht.

Branchenvertreter begrüßen den Beschluss, da er nach ihrer Einschätzung die Voraussetzungen für dringend benötigte Investitionen in das Kunststoffrecycling verbessere. Auch die Verankerung der Ökomodulierung stößt auf Zustimmung, wobei eine zügige Konkretisierung der Regelungen gefordert wird. Positiv bewertet wird zudem die Aufforderung an die Bundesregierung, bestehende Hemmnisse für den Einsatz von Rezyklaten abzubauen.

Umweltverbände hingegen kritisieren den Fokus auf das Recycling vorhandener Abfälle und fordern eine wirksame Mehrwegförderung. Verbände bezeichnen das VerpackDG als „verpasste Chance“, unter anderem, da für das Wirksamwerden des neuen Herstellerbegriffs keine nationale Übergangsregelung gefunden worden sei. Auch die zentrale Frage, wer künftig als „Erzeuger“ im Sinne der PPWR gilt, bleibe durch das Gesetz weiterhin unbeantwortet.

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