Die kurzfristig vor dem Anwendungsbeginn veröffentlichten FAQs der EU-Kommission zur PPWR sorgen für Orientierung, zugleich aber auch für neue Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung. Neben einzelnen Klarstellungen bleiben zentrale Fragen offen, während die knappe Zeit für deren Bewertung und Umsetzung problematisch ist. Vor diesem Hintergrund wird aus der Wirtschaft zunehmend eine Aussetzung bzw. Verschiebung einzelner Anforderungen gefordert.
Anfang August hat die EU-Kommission, wenige Tage vor dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR), aktualisierte FAQs veröffentlicht. Die Ergänzungen betreffen insbesondere die Identifizierung von Erzeugern und Herstellern, methodische Hinweise zur Minimierung besorgniserregender Stoffe, den Umgang mit Lagerbeständen sowie den unterstützenden Ansatz der Marktüberwachungsbehörden ab August 2026.
Einige Erleichterungen würden die neuen FAQs mit sich bringen. So sei klargestellt worden, dass bei neutralen Standard-Versandkartons in der Regel der Kartonhersteller als Erzeuger gelte. Zudem sollen Verpackungen, die bis zum 12. August 2026 bereits hergestellt, aber nicht in Verkehr gebracht wurden, ohne Vernichtung, Wiederaufbereitung oder Neuetikettierung abverkauft werden, sofern sie mit entsprechenden Begleitdokumenten versehen sind.
Die bereits vor der ersten Auflage der FAQs festgestellten Lücken der PPWR würden jedoch größtenteils bestehen bleiben. Gleichzeitig würden zu zentralen Themen neue Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen werden. So werden die Erläuterungen zur Erzeugerrolle bei Eigenmarkenprodukten von Branchenvertretern als „nicht hilfreich“ bewertet. Auch die neue Einordnung von Stretchfolie relativiere bisherige Interpretationen und erschwere die Abgrenzung von Rollen. Insbesondere kleine Unternehmen würden vor großen Herausforderungen stehen.
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