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26.05.2026

Issue der Woche: Brasilien-Importe – Freihandel unter Vorbehalt…?!

Nur wenige Wochen nach dem vorläufigen Inkrafttreten des Mercosur-Abkommens plant die EU ein Importverbot für zahlreiche tierische Produkte aus Brasilien. Für Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft gilt es daher, mögliche Auswirkungen sowie potenzielle Lieferengpässe frühzeitig zu prüfen. Es bleibt abzuwarten, ob Brasilien die geforderten Nachweise fristgerecht vorlegen und das Importverbot abwenden kann.

Ab dem 03. September soll Brasilien von der Liste der Drittstaaten gestrichen werden, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in die Europäische Union exportieren dürfen, weil das Land die EU-Vorgaben zum Antibiotika-Einsatz nicht ausreichend nach Einschätzung der EU nicht ausreichend erfüllt. Darunter fallen lebende Rinder, Pferde und Geflügel sowie daraus hergestellte Produkte, Meerestiere aus Aquakulturen, Eier und Honig. Das Mercosur-Handelsabkommen, das unter anderem für Brasilien zollfreie oder zollvergünstigte Einfuhrquoten vorsieht, ist seit Anfang des Monats vorläufig in Kraft.

Landwirtschaftsverbände in Europa werten die Entscheidung als notwendiges Signal für faire Wettbewerbsbedingungen und Lebensmittelsicherheit: Europäische Erzeuger müssten hohe Anforderungen an Tierhaltung, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation erfüllen, weshalb dieselben Standards auch für Importe gelten sollten. EU-Vertreter heben zudem hervor, dass die Durchsetzung dieser Regeln zentral für Vertrauen und „gute Beziehungen“ zu EU-Handelspartnern sei.

In Brasilien löst der angekündigte Importstopp dagegen Kritik aus. Regierung und Fleischwirtschaft sähen darin teils eine Handelsbarriere zum Schutz europäischer Produzenten. Brasilien verfüge über Kontrollsysteme und sei bereit, zusätzliche Nachweise vorzulegen. Ob die Zeit reicht, um das Importverbot noch zu verhindern, sei aber unklar. Ein dauerhafter Ausschluss der EU als Absatzmarkt hätte für Brasilien erhebliche wirtschaftliche Folgen.

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