Von der Anamneseerhebung bis zur Zystographie bei der Katze: die Gebührenordnung für Tierärzte kennt knapp 1200 Einzelleistungen – und ist das letzte Mal 1999 umfassend novelliert worden.
Die AFC Public Services hat in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Eberhard Haunhorst (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Hannover) in diesem Forschungsvorhaben die Angemessenheit von Kosten und Leistungen geprüft, um für die Bestimmung der Gebührensätze eine wissenschaftliche Grundlage zu schaffen. Dazu wurden die Gebührensätze der GOT in einer Einzelfallbetrachtung analysiert und auf ihre Angemessenheit hinsichtlich relevanter Kriterien bewertet. Umfangreiche Datenerhebungen und Befragungen von Expert:innen sowie von Tierarztpraxen ergaben zusätzliche wichtige Informationen.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier.