Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat vor kurzem einen 4-Punkte-Plan zur Unterstützung der Milchbauern initiiert. Das BMEL beabsichtigt damit die Stellung der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken und Strukturen, die sie benachteiligen, zu ändern. Dafür soll nun die nationale Anwendung des Artikel 148 der gemeinsamen Marktordnung (GMO) auf den Weg gebracht werden. Dieser Artikel ermöglicht den Abschluss von Verträgen mit konkreten Vereinbarungen über Preise, Mengen, Qualitäten und Laufzeit zwischen Verarbeitern und Milcherzeugern verbindlich vorzugeben.
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) befürwortet die Umsetzung von Artikel 148 GMO ausdrücklich. Darüber hinaus fordert der Verband auch, dass die genossenschaftlichen Molkereien nicht von den Regelungen ausgenommen werden und dass keine Teilmengenlösungen zugelassen werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sehen den gewählten Weg zur Förderung der Milcherzeuger kritisch. Sie befürchten eine Gefährdung der Kleinbauern sowie zusätzliche Bürokratie und Kosten. Der Milchindustrie-Verband (MIV) teilt ähnliche Bedenken und betont, dass eine Änderung der Vertragsbeziehungen zu einer Vernachlässigung der Marktbedingungen und zu mehr Unsicherheit führen könne.
Wirtschaftsbeteiligte wie auch Verbände entlang der Wertschöpfungskette sind nun gefordert im Sinne einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit ganzheitliche Konzepte zu erarbeiten, um die Milchbranche weiterhin zukunftsfähig auszurichten.
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