Im Januar 2022 soll die neue Tierarzneimittelverordnung in Kraft treten. Der Umweltausschuss hat in diesem Zusammenhang eine Resolution vorgeschlagen, welche ein Anwendungsverbot für Reserve-Antibiotika in der Tiermedizin beinhaltet. Hintergrund sind die gesundheitlichen Gefahren, welche durch multiresistente Keime entstehen. Die Mehrheit stimmte in einer Sitzung im Juli für diesen Vorstoß.
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte kritisiert diesen Vorstoß scharf. Das Verbot habe „dramatische“ Folgen für die Therapie von Tieren und zahlreiche Krankheiten könnten somit nicht mehr adäquat behandelt werden. Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt diese Ansicht und hebt hervor, dass das Verbot eine „Scheinlösung“ sei, wobei die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen in der Landwirtschaft vorzugsweise durch bessere Haltung und eine robustere, weniger leistungsorientierte Zucht erreicht werden könne.
Die Deutsche Umwelthilfe steht dem Verbot jedoch positiv gegenüber. Die Tierarztpraxen würden durch die Antibiotikavergabe in der Massentierhaltung einen Großteil ihres Umsatzes erreichen und somit ihre eigenen Interessen vertreten. Laut der Organisation müssten Haustiere klar von Nutztieren unterschieden und das Verbot aufgrund der Gefahren durch Resistenzen durchgesetzt werden.
Werden Hund und Hamster in der EU-Regel weiter in einen Topf geworfen mit Lebensmittel-Tieren, dürfen weiter tonnenweise Antibiotika im Trog der Massentierhaltung landen“
Quelle: Reinhild Benning, Deutsche Umwelthilfe
Im September wird das EU-Parlament entscheiden, ob die Einschränkungen beim Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin durchgesetzt werden. Falls dies eintritt, wird die EU-Kommission entscheiden, ob in Zukunft eine Unterscheidung zwischen der Behandlung von kranken Einzeltieren und großen Tierbeständen erfolgen wird.
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