Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die im August 2023 eingeführt wurde, soll Verbrauchern transparente Informationen zur Haltungsform von Tieren bieten. Zunächst erfolgte der Start nur für Schweinefleisch, nun wird die Kennzeichnung auf Rindfleisch ausgeweitet. Ziel ist die Ermöglichung bewusster Kaufentscheidungen für Verbraucher.
Kürzlich wurden vom BMEL Eckpunkte für die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch vorgelegt. Da bisher keine umfassenden gesetzlichen Vorgaben für die Rinderhaltung existieren, greift das Ministerium bei den Kriterien auf Leitlinien und Empfehlungen von Bundesländern, Verbänden und anderen EU-Mitgliedstaaten zurück. Auch die Vorschläge der ehemaligen Borchert-Kommission seien einbezogen worden. Die Kennzeichnung soll sich auf die Haltungsbedingungen der Rinder der letzten zwölf Monate vor der Schlachtung beziehen.
Eine Allianz aus verschiedenen Branchenverbänden und -organisationen unterstützt zwar grundsätzlich die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, verweist jedoch auf Programme, die bereits Transparenz böten. Sie befürchten, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands eingeschränkt werden könnte. Daher fordern sie das BMEL auf, zunächst die Probleme bei der Kennzeichnung von Schweinefleisch zu beheben. Anschließend sollten unter Einbeziehung verschiedener Akteure auf wissenschaftlicher Grundlage neue Kriterien für Rindfleisch erarbeitet werden.
Tierschutzorganisationen äußern ähnliche Kritik an dem Vorhaben. Ihrer Ansicht nach bedürfe es zunächst einer Haltungsverordnung für Rinder, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden könnten. Nur dann würde eine Kennzeichnung zur Verbesserung der Bedingungen für die Tiere beitragen und den Verbrauchern mehr Transparenz bieten.
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