Nachdem im Juni dieses Jahres die Eckpunkte zur Einführung der verbindlichen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) veröffentlicht wurden, lag jüngst der dementsprechende Gesetzesentwurf vor. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) bewertet diesen kritisch: „Eine Haltungskennzeichnung nützt überhaupt nichts, wenn nicht schnellstmöglich die versprochenen Anpassungen im Bau- und Immissionsschutzrecht angepackt werden“, so Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des BRS.
Das Positionspapier der FDP Fraktion im niedersächsischen Landtag „Zukunft der Tierhaltung“ vom 15.08.2022 sieht eine zweckgebundene Tierwohlabgabe auf Fleischprodukte vor, damit die verursachten Mehrkosten für die Transformation der Tierhaltung am Markt nicht zu einem Strukturbruch mit gravierenden Folgen führt.
Stefan Birkner, niedersächsischer Fraktionsvorsitzender der FDP führt aus, dass der Landwirtschaftsminister Cem Özdemir mit den Beteiligten die Höhe der Tierwohlabgabe abstimmen muss, 40 Cent pro Kilogramm Fleisch jedoch nicht überschreiten dürfe. „Das ist aus unserer Sicht sicherlich das Maximale, worüber man da sprechen kann.“ so Birkner im Handelsblatt.
Kritik zum Finanzierungsvorschlag kommt auch vom Handel. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth teilt gegenüber der Lebensmittelzeitung mit, dass es absurd sei, wenn Birkner den Lebensmitteleinzelhandel auffordert, die Tierwohlabgabe alleine zu tragen und aus seiner Marge zu finanzieren.
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