Das Bundeskabinett hat sich am 24. Mai auf einen Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes geeinigt. Unter anderem soll die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern innerhalb der nächsten 10 Jahre verboten werden und auch für das Kupieren von Ringelschwänzen sollen konkretere Vorgaben gelten. Zudem sieht die Novelle deutlich höhere Strafen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor.
Landwirtschaftsminister Özdemir und der Zentralverband zoologischer Fachbetriebe erwarten, dass der Kabinettsbeschluss zu einer umfassenden Verbesserung des Tierschutzes führt. Vertreter von Umwelt- und Tierschutzverbänden sehen ebenfalls positive Ansätze, wie die konkretisierten Qualzuchtmerkmale, das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern oder die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Tierschutzorganisationen sehen auch Mängel und weitreichenden Verbesserungsbedarf. So würden wichtige Haltungs- und Handelsverbote für qualgezüchtete Tiere fehlen und die geplante 15-jährige Übergangsfrist sei viel zu lang.
Für Vertreter der CDU, des DRV sowie der Bauernverbände bringe der Entwurf einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft sowie mehr Bürokratie und höhere Kosten für Tierhalter. In Bezug auf die konkreteren Vorgaben für das Schwanzkupieren bei Schweinen befürchten Tierhalterverbände den Austausch deutscher Ferkel durch Importferkel, was zu einer Verdrängung der hiesigen Ferkelerzeugung beitrage.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen wird es immer wichtiger, dass Landwirtschaft und Industrie eng zusammenarbeiten, um fit für die Zukunft zu sein. Um die Tierhaltung zukunftsfähig aufzubauen und gleichzeitig den Anforderungen an Nachhaltigkeit und Tierwohl gerecht zu werden, bedarf es langfristige, entlang der Wertschöpfungskette abgestimmte Konzepte.
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