Ab dem 14. Februar 2024 gilt für europäische Landwirte eine neue Verordnung, die eine Ausnahmeregelung im Rahmen der GAP-Förderung ermöglicht und Landwirte bei der Reaktion auf Herausforderungen unterstützen soll. Jeder Mitgliedsstaat, der die Ausnahmeregelung nutzen möchte, muss der Kommission dies binnen 15 Tagen mitteilen, doch der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zögert bei der Entscheidung. Betroffen ist der sogenannte GLÖZ-8-Standard, der u. a. einen Mindestanteil brachliegender bzw. nichtproduktiver Fläche vorschreibt und der laut Ausnahme vorübergehend auch durch den Anbau stickstoffbindender Pflanzen und/oder Zwischenfrüchten erfüllt werden könnte.
Zu den Gegnern gehört Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne), die den deutschen Landwirten die Ausnahmeregelung verweigern will, weil sie dadurch ein verstärktes Artensterben in Agrarlandschaften befürchtet. Auch Umweltorganisationen lehnen die Ausnahmeregelung ab. Sie betonen, dass die Flächen für die Erhaltung intakter Agrarökosysteme notwendig seien. Wissenschaftler weisen darauf hin, dass die Produktivität von Brachflächen im Vergleich zu anderen Handlungsmöglichkeiten überschätzt sei.
Demgegenüber fordert der Deutsche Bauernverband, dass Deutschland die Ausnahme von der Stilllegungsverpflichtung vollständig nutzen solle, da dies eine Vereinfachung und größere Praktikabilität in der GAP biete. Auch FDP- und CDU-Politiker forderten Özdemir auf, die Ausnahmeregelung zu nutzen.
Die anhaltende fehlende Planungssicherheit stellt nicht nur Landwirte vor große Herausforderungen. Auch die Unternehmen der nachgelagerten Food Value Chain sind von den Unsicherheiten betroffen. Landwirte, Lebensmittel-produzenten und Einzelhändler sind daher gut beraten, in einen Diskurs zu treten, um ihre Interessen gegenüber der Politik gemeinsam zu vertreten.
Issue-Risk-Monitoring
Bei unerwarteten Ereignissen, negativen Themen und kritischen Anfragen von Stakeholdern, wie NGOs, Medien und Verbrauchern helfen wir Ihnen, komplexe Sachverhalte einzuschätzen, potenzielle Risiken zu bewerten und die Kommunikation angemessen zu gestalten.
Im Sinne eines umfassenden Reputationsschutzes für Unternehmen und Marken machen wir Sie fit für den proaktiven und reaktiven Umgang mit diesen Herausforderungen, um die Öffentlichkeitsarbeit zielführend und erfolgreich durchzuführen - denn „Issues“ sind unser Alltag.
- Welche Risikothemen betreffen Ihr Unternehmen wirklich?
- Welche Anspruchsgruppen stehen dahinter, mit welchem Ziel?
- Welche Maßnahmen sind angemessen und lassen sich umsetzen?
- Wie sollte eine Kommunikation strategisch, konzeptionell erfolgen?
Ansprechpartnerin
Lena Meinders
Geschäftsführerin
Telefon: + 49 (0)228 98 57 0
lena.meinders(at)afc.net