Laut einem Rechtsgutachten zur Milchviehhaltung in Deutschland, das im Auftrag einer Nichtregierungsorganisation (NGO) durchgeführt wurde, wirft die etablierte Praxis tierschutzrechtliche Bedenken auf. Auf Basis dessen wird eine Reform der Milchviehhaltung gefordert. Besonders kritisiert wird die ganzjährige Anbindehaltung, die noch häufig in Süddeutschland praktiziert wird. Diese erfülle neben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Einzelfällen auch den Straftatbestand der Tierquälerei. Begründung dafür sei die Einschränkung der Grundbedürfnisse, die zu Leiden der Tiere führe. Darüber hinaus fordert das Gutachten ein Verbot des betäubungslosen Enthornens.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagiert erbost über das Rechtsgutachten und weist den Vorwurf der Rechtswidrigkeit der Anbindehaltung zurück. Gegen das seitens NGO geforderte Verbot der Anbindehaltung spricht sich der DBV klar aus und weist darauf hin, dass es sich bei dem Gutachten lediglich um eine Zusammenstellung von Pauschalvorwürfen handelt.
Die Forderung an die Politik, gesetzliche Mindestanforderungen mit einheitlichen Regeln für die Haltung von Milchkühen zu schaffen, ist im ersten Schritt mit dem geplanten Ausstieg aus der Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist von maximal 10 Jahren bereits im Koalitionsvertrag verankert. Wirtschaftsbeteiligte und Verbände sind nun gefordert, ganzheitliche Haltungskonzepte vorzulegen, die eine zukunftsfähige Milchviehhaltung in Deutschland unter Berücksichtigung der Kritikpunkte ermöglichen.
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