Der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte Ende 2022 verlautbart, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verändern und Anforderungen an die Haltung von Puten zu integrieren. Verbände nahmen daraufhin ihre Möglichkeit bis zum 13. Januar wahr, zu den vorgelegten Eckpunkten mit Mindestanforderungen an die Putenhaltung Stellung zu beziehen.
Zentrales Thema der Kritik zu den Anforderungen an die Putenhaltung ist die Reduzierung der Besatzdichte auf 40 kg Lebendgewicht bei Putenhähnen. So stellt der Geschäftsführer des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft Wolfgang Schleicher dar, dass eine derartige Reduzierung des Platzangebots für eine Abwanderung der Putenmast ins Ausland sorgen würde.
Sowohl NGOs als auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) sehen in den geplanten Änderungen durch die Bundesregierung Chancen für die Putenhaltung. Die Vorgabe von Anforderungen wie der maximalen Einstreufeuchtigkeit von 30 % zur Prävention von Fußballenentzündungen und erhöhte Ebenen sei eine gute Basis für eine tierschutzgerechte Putenhaltung in Deutschland. Dennoch gäbe es darüber hinaus Möglichkeiten, die Haltungsbedingungen von Puten weiter zu verbessern. Gefordert wird, dass die Mindeststandards auf EU-Ebene ausgeweitet werden, um den erreichten Tierschutz nicht durch Importe aus anforderungsärmeren Ländern zu gefährden.
Die Eckpunkte sollen laut Bundeministerium als Diskussionsgrundlage dienen, um mit allen wesentlichen Beteiligten in einen Dialog zu treten. Damit sind die Wirtschaftsbeteiligten und Verbände nun gefordert, neben den abgegebenen Stellungnahmen auch Lösungen zu präsentieren, die eine zukunftsfähige Putenhaltung in Deutschland skizzieren und die Pionierrolle der deutschen Erzeugerbetriebe weiter stärken.
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