Die EU-Kommission hat beschlossen, die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat um weitere zehn Jahre zu verlängern. Die Verlängerung wird von neuen Auflagen und Einschränkungen begleitet und basiert auf einer gemeinsamen Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit den Mitgliedstaaten der EU.
In Deutschland ist Glyphosat der meistverkaufte Herbizid-Wirkstoff, allein im Jahr 2021 wurden über 4.000 Tonnen des Pflanzenschutzmittels verkauft. Stimmen aus der Agrarchemie begrüßen daher die Entscheidung der EU-Kommission aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für Landwirt:innen in der gesamten EU. Die Glyphosat-Anwendung in Verbindung mit reduzierter Bodenbearbeitung biete Vorteile, so
z. B. die Reduzierung der Erosionsgefahr und der Feldüberfahrten.
Dem halten Ökologen entgegen, dass die Auswirkungen auf das Mikrobiom sowie die antibiotische Wirkung von Glyphosat ignoriert und die Auswirkungen auf Insekten, insbesondere Bienen, vernachlässigt würden. Auch auf politischer Ebene steht das Totalherbizid Glyphosat in der Kritik. Insbesondere die lückenhafte Datenlage zu den Auswirkungen auf Biodiversität, Böden und Gewässer wird bemängelt. Angesichts der Kritikpunkte wurde daher bereits im Voraus im Ampel-Koalitionsvertrag der Glyphosat-Ausstieg bis Anfang 2024 festgelegt.
Es bleibt abzuwarten, ob das auf nationaler Ebene geplante Anwendungsverbot angesichts der jüngsten EU-Entscheidung aufgegeben werden muss. Fest steht, dass für Marktbeteiligte der Food Value Chain weiterhin keine Planungssicherheit gegeben ist und diese daher gut beraten sind, bereits jetzt alternative Strategien zu identifizieren, um langfristig ökonomisch agieren zu können.
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