Am 24. Mai 2024 verabschiedete der Europäische Rat endgültig die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD, die nun in das jeweilige nationale Recht übersetzt werden muss. Bundeswirtschaftsminister Habeck plant nun das in Deutschland implementierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für zwei Jahre auszusetzen, um deutsche Unternehmen vor einer Doppelbelastung zu schützen.
Eine Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes könnte der Deutschen Industrie- und Handelskammer zufolge Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindern. Auch Wirtschaftsverbände begrüßen Habecks Vorschlag und plädieren für eine Umsetzung der europäischen Richtlinie in schlanker Form. Den bürokratischen Aufwand sahen Unternehmen in Umfragen aus dem letzten Jahr bereits als größtes Risiko. Für eine bürokratiearme Umsetzung der Lieferkettenrichtlinie sowie für die Aussetzung des Lieferkettengesetzes spricht sich darüber hinaus auch die FDP aus. Zustimmung dazu kommt von Seiten der Union, die dazu plant einen Antrag in den Bundestag einzubringen.
Vertreter der SPD und Gewerkschaften kritisieren diesen Vorschlag, da das Lieferkettengesetz aus ihrer Sicht eine moralische Verpflichtung sei und nicht außer Kraft gesetzt werden dürfe. Auch Umweltorganisationen lehnen Habecks Vorstoß ab, da das Aussetzen des deutschen Lieferkettengesetzes dem Klimaschutz schade und neue Rechtsunsicherheit schaffe.
Während der Weg für die Umsetzung der CSDDD nun frei ist, ist die Zukunft des deutschen Lieferkettengesetzes ungewiss. Unternehmen, die aktuell schon in den LkSG-Geltungsbereich fallen, sind jedoch gut beraten, ihre bereits implementierten Systeme und Maßnahmen nicht auszusetzen, sondern an die zukünftigen Entwicklungen anzupassen und so deren Praktikabilität im Hinblick auf die Erfüllung sozial-ökologischer Compliance sicherzustellen.
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