Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche ihren Gesetzesentwurf zur neuen Gentechnik vorgelegt. Demnach soll die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen entfallen, sofern die Veränderung auch unter natürlichen Bedingungen hätte entstehen können. Bislang ist in Europa ausschließlich der Anbau von gentechnisch verändertem Mais erlaubt, Staaten wie Deutschland und Frankreich distanzieren sich jedoch gänzlich vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.
Gegner der EU-Pläne bringen für ihre Ablehnung der geplanten Lockerungen sehr unterschiedliche Gründe vor. Das Bundesamt für Naturschutz, warnt vor negativen Auswirkungen auf Ökosysteme: Die Gefahr sei auch bei „Neuen Gentechnischen Verfahren“ nicht kleiner als bei herkömmlich genveränderten Pflanzen. Auch die Lebensmittelbranche kritisiert die geplanten Lockerungen. Viele Produkte auf Basis gentechnisch veränderter Pflanzen müssen den Plänen zufolge nicht mehr gekennzeichnet werden. Dabei sei eine transparente Verbraucherinformation Voraussetzung für eine Wahlmöglichkeit und eine eigenverantwortliche Kaufentscheidung der Konsumenten.
Befürworter der Änderung der Haltung der EU zur Gentechnik sehen Chancen für mehr Nachhaltigkeit im Agrarsektor. Die Deregulierung solle die Entwicklung von Pflanzensorten fördern, die Klimawandel und Schädlingen resistenter gegenüberstehen.
Sofern die EU-Kommission ihren Gesetzesentwurf zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Pflanzen verabschiedet, sind Unternehmen gut beraten, frühzeitig Strategien zu entwickeln, um Verbraucher:innen trotz Wegfall der Kennzeichnungspflicht hinreichend zu informieren.
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