Am 23. Februar hat die EU-Kommission den Entwurf für die Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence“ vorgestellt.
Für viele Nichtregierungsorganisationen bestehen zu viele Schlupflöcher im Entwurf und viele werfen der EU-Kommission vor dem Druck der Wirtschaftslobby nachgegeben zu haben. So meint die deutsche Umwelthilfe (DUH), dass die Umweltsorgfaltspflichten zwar weitreichender sind als im deutschen Lieferkettengesetz, aber es würden Sanktionen bei Nicht-Einhaltung des vorgesehenen Klimaschutzplans fehlen. Der Entwurf sei zu schwach, damit das Management der Unternehmen nicht nur auf die unmittelbare finanzielle Rendite schauen würden, so Oxfam. Weiter schreibt die NGO, dass der Vorschlag den Fingerabdruck der regressiven Wirtschaftslobby trage.
Der Initiative Lieferkettengesetz sind außerdem nicht genügend Unternehmen betroffen, denn durch den Entwurf wären weniger als 1 Prozent der Unternehmen in der EU betroffen. Das Gesetz solle ab einer Unternehmensgröße von 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR weltweit greifen. Für EU-Unternehmen, die in ressourcenintensiven Branchen tätig sind, sollen die Regelungen bereits ab einer Größe von 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. EUR weltweit gelten.
Issue-Management
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