Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will zukünftig in die Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und Molkereien eingreifen, um die Position der Milcherzeuger zu stärken und so die Machtverhältnisse in der Wertschöpfungskette auszugleichen. In einer BMEL-Konferenz zur Zukunft der Milchviehhaltung wurde dafür die Möglichkeit der Nutzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) diskutiert. Nach Artikel 148 kann ein Mitgliedstaat Molkereien und Milchlieferanten verpflichten, Preise und Liefermengen in einem schriftlichen Vertrag zu regeln.
Mitglieder verschiedener Verbände aus Land- und Lebensmittelwirtschaft unterstützen das Vorhaben des Bundesministeriums, denn vorhandene Instrumente müssten genutzt werden, um Milcherzeugern kostendeckende Preise zu ermöglichen.
Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU, warf dem BMEL vor, mit den Eingriffen keine positiven Effekte für die Milchviehhalter zu erzielen. Vertreter verschiedener Molkereigenossenschaften lehnen staatliche Eingriffe ab, da die Landwirte als Eigentümer der Genossenschaften ihre Lieferbedingungen selbst regeln würden. Zudem könne eine staatliche Regelung insbesondere in Krisenzeiten keine positiven Auswirkungen auf den Gesamtmarkt haben, so ein Sprecher der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft.
Wirtschaftsbeteiligte sind gut beraten, die Debatte über potenzielle staatliche Regulierungen in der Milchwirtschaft genau zu verfolgen, um frühzeitig auf Änderungen zu reagieren und angemessene Maßnahmen zum Erhalt der Lieferbeziehungen ergreifen zu können.
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