Mit der Einstufung der Europäischen Union, dass der Verzehr von zu Pulver verarbeiteten Hausgrillen und Larven von essbaren Insekten gesundheitlich unbedenklich sei, bieten sich neue Chancen für alternative Eiweißquellen. Anderthalb Jahre nach der Zulassung des gelben Mehlwurms und der Heuschrecke dürfen nun auch weitere Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden.
Die Verbraucherzentrale stellt vorteilhafte Inhaltsstoffe der Insekten wie Proteine, hochwertige Fette sowie Mineralstoffe und Vitamine heraus, was vor allem im Kontext mit Fleischersatzprodukten als attraktiv beurteilt wird.
Derzeit gibt es keine rechtsverbindliche Definition für die Begriffe vegan und vegetarisch, jedoch einigten sich die Verbraucherschutzminister der Bundesländer darauf, das keine Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe und vergleichbare Stoffe tierischen Ursprungs in vegan / vegetarisch gekennzeichneten Produkten enthalten sein sollen. Darüber hinaus gelten für Insekten eindeutige Kennzeichnungsvorschriften auch wegen möglicher Kreuzreaktivität mit Allergenen, weshalb Verbraucher auf der Zutatenliste erkennen können, ob Insekten im Produkt enthalten sind.
Die Akzeptanz dieses Novel Foods ist bei deutschen Verbraucher:innen derzeit relativ gering, daher sind Insekten bisher ein Nischenprodukt. Im weltweiten Vergleich stößt die alternative Proteinquelle hingegen auf größeres Interesse. Unternehmen sollten weiterverfolgen, inwiefern Insekten zu einer nachhaltigeren Ernährung beitragen.
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