Mit der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung möchte Cem Özdemir den Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen, indem auf Fleischprodukten Transparenz in Bezug auf die Haltungsform der Tiere geschaffen wird. Schweinehalter sind daher nun verpflichtet ihre Haltungsform zu melden. Doch die Umsetzung der Meldung ist vielerorts unklar.
Im August 2025 wird das neue, staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) nach einer Übergangszeit verpflichtend und zunächst für frisches Schweinefleisch aus Deutschland gelten. Die fristgerechte Umsetzung steht jedoch schon jetzt infrage: Die Schweinemastbetriebe mussten den Behörden bis zum 1. August 2024 ihre Haltungsform melden, doch bis kurz vor Ablauf der Frist waren in einigen Bundesländern die Zuständigkeiten noch undefiniert. In Bayern wurde das Einhalten der Meldefrist nicht gewährleistet. Das Label soll fünf verschiedene Haltungsformen abbilden, von der Basisstufe „Stall“ bis hin zu „Bio“, und soll zukünftig auf die Gastronomie und verarbeitete Produkte ausgeweitet werden.
Tierwohl wird von vielen Verbrauchern als ein zentrales Kriterium bei Kaufentscheidungen angegeben. Laut Verbraucherorganisationen könnte die neue verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsformen neben der bereits bestehenden freiwilligen „Haltungsform“-Kennzeichnung des Handels den Konsumenten die Orientierung beim Fleischeinkauf erleichtern.
Landwirtschaftsverbände heben insbesondere den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten für Bauern hervor. Dass viele Bundesländer trotz fast einjähriger Vorbereitungszeit noch keine klaren Vorgaben gemacht haben, führte in der Branche zuletzt außerdem zu Verunsicherung. Auch die langfristige Finanzierung für den notwendigen Umbau der Tierhaltung bleibt weiterhin unklar.
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