Was bedeutet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Landwirte und Direktvermarkter? ...
„Landwirte und Direktvermarkter betrifft das LkSG erstmal weniger bis gar nicht. Es sei denn, sie beschäftigen mehr als 1000 Mitarbeiter“, ordnet Agrarökonom Maximilian Waltmann ein. ...
Die betroffenen Unternehmen müssen über eine Beschwerdestelle verfügen. Sowohl eigene Mitarbeiter als auch Mitarbeiter der Zulieferunternehmen oder Kunden und Verbraucher sollen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinweisen können, die im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette auftreten. „Und damit ist das LkSG auch auf dem Acker und den landwirtschaftlichen Betrieben angekommen“, kommentiert Maximilian Waltmann. ...
Maximilian Waltmann sieht obendrein Genossenschaften wie etwa im Molkerei- sowie im Obst- und Gemüsesektor in der Pflicht, Landwirte und Mitglieder bei den Forderungen des LkSG „nicht im Regen stehen zu lassen“. Ein möglicher Weg sind in seinen Augen Schulungen, Audits und Weiterbildungen, um den Gedanken der Nachhaltigkeit auf Betriebsebene zu stärken. …
Denn wer sich nicht kümmert, wird am Ende gnadenlos ausgelistet“, zieht AFC-Berater Waltmann sein Fazit. Allerdings: „Alle geforderten Aktivitäten müssen für die Betroffenen verhältnismäßig sein und die entsprechenden Forderungen eine gegenseitige Akzeptanz erfahren.“ ...
Lesen Sie den vollständigen Artikel von Rebecca Kopf in:
HOFdirekt-Ausgabe 3/2024, S. 50-53