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23.11.2010

Herkunftsbezeichnungen am Pranger

Herkunftsbezeichnungen am Pranger
Von Otto Strecker

Wer schützt eigentlich Rheinischen Sauerbraten, Schwarzwälder Schinken und uns Verbraucher vor selbsternannten Verbraucherschützern und die Publikumsmedien vor Analog-Experten?

Der angekündigte elektronische Pranger der Bundesverbraucherministerin für tatsächliche oder auch nur vermeintliche Täuschungsprodukte der Nahrungsmittelindustrie zeigt vor allem eines: nämlich wie es wenigen selbsternannten Verbraucherschützern mit oft abenteuerlichen Thesen gelingt, die Definitions- und Deutungshoheit in Funk und Fernsehen zu erringen.

Die Politik unterwirft sich in ihrem Handeln der Polemik dieser „Analog-Experten" statt den von ihr selber gesetzten Rechtsrahmen verständlicher zu machen. Da insbesondere in den zahlreichen Talkshows zum Thema eine differenzierte Dialogführung gar nicht möglich ist, „gewinnt" meistens der mit emotionaler und moralischer Entrüstung vorgetragene Täuschungsvorwurf gegen den Versuch, die Übereinstimmung des jeweiligen Sachverhalts mit deutschem und europäischem Lebensmittelrecht zu begründen. Auch dann, wenn das kritisierte Unternehmen sich voll und ganz an geltendes Recht hält. In der öffentlichen Debatte überwiegen die vermeintlichen Täuschungshandlungen deutlich mittlerweile gegenüber den wenigen wahren Täuschungsdelikten.

Die kalkulierte Empörung der selbsternannten Verbraucherschützer ist dabei etwa so plausibel als würde sich ein Fußball-Laie darüber beschweren, dass ein Tor per Kopfball erzielt wurde. In der Diktion der sogenannten Verbraucherschützer wäre ein solches Tor vom Zuschauer ebenso wenig wie ein Handspiel zu erwarten gewesen. Mithin sei es unsportlich, eine Täuschung der Fans und ab sofort zu verbieten.

Lassen wir uns in anderen Lebensbereichen auch so leicht ein X für ein U vormachen? Welcher Verbraucher erwartet eigentlich tatsächlich bei Herkunftsbezügen in Produktnamen der verschiedensten Warengruppen einen entsprechenden Warenursprung. Sind die überwiegend jungen Kunden der norddeutschen Modekette „New Yorker" möglicherweise im irrigen Glauben, die Textilien, womöglich gar die Fasern ihrer Trendbekleidung kämen aus der gleichnamigen amerikanischen Metropole? Sind Generationen von Ford-Taunus-Fahrern etwa über den wahren Ursprung ihrer Kraftfahrzeuge im Unklaren gelassen worden? Werden wir erst, wenn das letzte Capri-Eis gegessen ist, zu unserer Überraschung erfahren, dass es nie die rote Sonne im Meer hat versinken sehen?

Der Verbraucher ist nicht dumm. Er möchte auch nicht getäuscht werden. Er weiß aber auch zu differenzieren zwischen Herkunftsbezeichnungen von Frische-Produkten wie „Deutschen Erdbeeren" und den regionalen Bezügen in den Namen von Rezepturen und in den Gattungsbezeichnungen verarbeiteter Produkte. Dass der Königsberger Klops sich in Gastronomie und Lebensmittelindustrie auf eben den Ursprung des Rezepts bezieht, ist den meisten Verbrauchern wohl ebenso klar, wie dies bei Berliner Pfannkuchen, russischen Eiern, rheinischem Sauerbraten, dem Wiener Schnitzel und auch dem zuletzt oft in die Diskussion gezerrten Schwarzwälder Schinken der Fall ist.

Dass die EU-Regelungen zum Geo-Schutz bestimmte regionale Bezüge (zum Beispiel den Schwarzwälder Schinken) unter besonderen Schutz stellen, verkompliziert die Lage leider eher. Die drei unterschiedlichen Geo-Schutz-Kategorien verwenden kaum voneinander zu unterscheidende Signets und Begriffe. Das inhaltliche Konzept ist leider weitgehend unbekannt. Von zehntausenden von deutschen Lebensmitteln sind weniger als hundert Produkte entsprechend als „geografisch geschützte Angabe" oder „geografischer Ursprung" geschützt und auch gekennzeichnet. Zu der dritten Schutz-Kategorie, den „garantiert traditionellen Spezialitäten" gibt es in Deutschland gar keine registrierten Produkte.

Dabei ist Regionalität derzeit Trumpf. Im Lebensmittelhandel, im Ernährungshandwerk, in der Gastronomie und auch in der Ernährungsindustrie sind Produkte mit tatsächlichem regionalen Bezug derzeit so gefragt wie nie. Es wäre anstelle eines elektronischen Prangers für die Verbraucher hilfreicher, die Bundesverbraucherministerin würde ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, das europäische Geo-Schutz-Konzept zu vereinfachen und die entsprechenden Registrierungen zu erleichtern. Die positive Kennzeichnung schafft eine leichte Differenzierung von Gattungsbezeichnungen und anderen regionalen Bezügen, ohne deren legale Verwendung zu diskriminieren.

In den Bundesländern gibt es einige hoffnungsvolle Initiativen. In Nordrhein-Westfalen etwa arbeitet die Landesregierung mit dem Verein Ernährung.NRW gemeinsam an einem Konzept für garantierten und überwachten Herkunftsbezug von Qualitätsprodukten. In dem Verein Ernährung.NRW haben sich Unternehmen und Verbände aller Akteure der Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft von der Landwirtschaft über die verarbeitende Industrie bis zum Lebensmitteleinzelhandel zusammengeschlossen, um dem großen nordrhein-westfälischen Heimatmarkt mehr erkennbare Produkte aus NRW anzubieten. Dadurch ergeben sich für Verbraucher verbesserte Hinweise auf Qualitätsprodukte aus der Region, für Hersteller und Handel ergeben sich zusätzliche Wertschöpfungs- und Profilierungsnischen. Verbraucherschützer werden dabei von Anfang an mit in die Entwicklung einbezogen. Das spart später vielleicht die eine oder andere Polemik.


Dr. Otto Strecker ist Vorstand der AFC Management Consulting AG und Geschäftsführer des Vereins Ernährung.NRW e.V., Bonn

Dieser Text erschien am 19.11.2010 in leicht gekürzter Form als Leserbrief in der Lebensmittel-Zeitung