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14.12.2012

Ergebnisse des Meinungsbarometers zur Informationspflicht der Behörden

„Informationspflicht der Behörden § 40 Abs. 1a LFBG"

Für die Informationspflicht sprechen sich 40 % der rund 200 Teilnehmer aus. Sie sind größtenteils der Meinung, dass sich die Transparenz in der Lebensmittelsicherheit erhöht. Dagegen finden 60 % der teilnehmenden Personen die Gesetzesnovelle nicht gut. Die meisten von ihnen sehen in der Veröffentlichung von Verdachtsfällen eine Denunzierung und Vorverurteilung der Unternehmen sowie eine Existenzgefährdung. Viele derer, die gegen die Novelle gestimmt haben, lehnen aber die Informationspflicht nicht generell ab, sondern bemängeln die Art und Weise der Umsetzung. 

Die komplette Auswertung finden Sie hier.

Ansprechpartnerin
Sybille Zorn
Telefon: 0228 / 98579-12
sybille.zorn(at)afc.net