Beim geplaten Lieferketten- oder Sorgfaltspflichtengesetz gibt die Bundesregierung ein uneinheitliches Bild ab und will Unternehmen eine kaum kontrollierbare Haftung entlang der kompletten Wertschöpfungskette aufbürden. Zu Zeiten der Coronakrise wäre eher ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft geboten.
Gastkommentar von Prof. Otto A. Strecker
Wenn es nach Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geht, dann sollen deutsche Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte und Arbeistschutzstandards entlang der Lieferkette vor deutschen Gerichten haftbar gemacht und von den Geschädigten zum Ersatz ihres Schadens verpflichtet werden können. Die Unternehmen sollen dann im Zuge einer Beweislastumkehr nachweisen, dass sie sich mit angemessener Sorgfalt um die Einhaltung internationaler Standards gekümmert haben.
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