Verbraucher erwarten sichere Lebensmittel oder Kosmetika. Welche Aufgaben hat die Lebensmittelkontrolle und was sind aktuelle Herausforderungen?
von Dr. Margit Paustian, AFC Public Services
Die Erwartungshaltung ist hoch, egal ob an der Ladentheke, in der Gastwirtschaft oder beim Online-Shopping. In erster Linie verantwortet die Wirtschaft die Sicherheit ihrer Produkte. Jeder, der Lebensmittel herstellt und vertreibt, ist für die Sicherheit seiner Produkte selbst verantwortlich. Ob nun Landwirt, Bäckerei, Konservenfabrik oder Döner-Imbiss, alle müssen durch betriebliche Eigenkontrollen und ihr Qualitätsmanagement im Unternehmen sicherstellen, dass die Produkte dem gesetzlichen Standard entsprechen. Zudem muss der Unternehmer für jedes Erzeugnis anhand der Kennzeichnung und Dokumentation belegen können, wo das Produkt vorher verarbeitet wurde und woher die Rohstoffe stammen. Die Rückverfolgbarkeit in der Produktionskette muss lückenlos sein. So kann im Bedarfsfall z.B. die Quelle einer Verunreinigung gefunden werden.
Der Verbraucherschutz steht in der Lebensmittelkontrolle an oberster Stelle. Von staatlicher Seite wird dieses Ziel unterstützt durch die amtliche Lebensmittelüberwachung. Das Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen. Daneben liegt ein weiterer Fokus auf dem Schutz vor Irreführung und Täuschung durch falsche Kennzeichnung oder unzulässige Werbeaussagen.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert stichprobenartig die Betriebsstätten und Produkte. Überwacht werden sämtliche Prozesse, die die Produkte durchlaufen: Von der Urproduktion in der Landwirtschaft über die Gewinnung und Verarbeitung bis hin zum Inverkehrbringen der Produkte – sozusagen vom Acker bis zum Teller. Die Betriebe werden ohne Vorankündigung in einem bestimmten Turnus oder nach Hinweisen von Verbrauchern oder Dritten kontrolliert und es werden Proben genommen. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert: Betriebe, die bereits negativ aufgefallen sind, werden häufiger überprüft.
Wird ein Verstoß festgestellt, stehen den Behörden verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Diese reichen von Belehrungen, Verwarnungen und Bußgeldern bis hin zu Strafverfahren. Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände, die gesundheitsgefährdend oder nicht sicher sind, dürfen nicht mehr zum Kauf angeboten werden. Einen Überblick über die aktuellen Warnungen gibt das Portal www.lebensmittelwarnung.de.
Unterstützung für die Überwachungstätigkeiten finden die Länder beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Eine der Hauptaufgaben des BVL ist die Koordination der von den Ländern durchgeführten Überwachungsprogramme für Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände. Das BVL ist als nationale Kontaktstelle für das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) die Schnittstelle zur Europäischen Union. Die Informations- und Warnmeldungen der Kontrollbehörden der Länder werden vom BVL aufbereitet und an die EU-Kommission weitergeleitet und umgekehrt leitet das BVL Meldungen aus dem europäischen Ausland an die Bundesländer weiter. Im Krisenfall fungiert das BVL als Lagezentrum für das BMEL.
Zusätzlich zu den klassischen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung kommen aktuelle Herausforderungen durch die zunehmende Digitalisierung und die Nutzung des Internets auf die Behörden zu. Ein Beispiel hierfür ist die Foodwatch-Initiative „Topf Secret“. Diese sorgte Anfang des Jahres für viel Wirbel mit tausenden Anfragen von Verbrauchern an die Behörden und sorgte damit für eine regelrechte Flut an zusätzlichen Arbeitsaufträgen. Das Verbraucherinformationsgesetz macht es möglich. Durch dieses Gesetz sind Bundes- und Landesbehörden zur Auskunft in Fragen rund um Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel verpflichtet. Ein weiteres Beispiel ist die zunehmende Verlagerung des POS von Lebensmitteln, Kosmetik und Bedarfsgegenständen ins Internet. Die Zahl der Online-Käufe steigt schnell und stetig an. Die deutschen Überwachungsbehörden stellen sich diesem Trend mit der gemeinsamen Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@zielt, im BVL. Eine gleichwertige Überwachung und Kontrolle des Online-Handels zum stationären Handel ist durch die derzeitigen Bemühungen in diesem Bereich jedoch nicht abgedeckt. Es besteht Handlungsbedarf, denn der Marktanteil des Onlinehandels wächst kontinuierlich. Die Beispiele zeigen deutlich, dass die im Industriezeitalter etablierten Strukturen und Mechanismen der Behörden nicht ohne weiteres auch im Informationszeitalter bzw. Digitalzeitalter funktionieren. Das Rad der Veränderung dreht sich in der heutigen Zeit sehr schnell und erfordert Anpassungsprozesse.
Wer ist für was zuständig? Die Aufgabenteilung in der Lebensmittelkontrolle ist klar geregelt:
- Bund: Drei Hauptziele der Verbraucher-, Ernährungs- und Agrarpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind vorsorgender Verbraucherschutz, Qualitätssicherung sowie umwelt- und tiergerechte Erzeugung. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählt, wirkt an der Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschiften und Überwachungsprogramme mit und steht den Bundesländern als koordinierende Geschäftsstelle zur Verfügung. Das BVL ist u.a. auch die nationale Kontaktstelle des europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel.
- Bundesländer: In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern. Die Überwachung wird vom zuständigen Landesministerium oder der zuständigen Senatsverwaltung in den Stadtstaaten koordiniert.
- Kommunen: Die amtlichen Kontrollen und weitere Aufgaben werden von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Diese nehmen vor Ort Proben und kontrollieren Betriebe. Die amtlichen Kontrollen erstrecken sich auf alle Stufen der Lebensmittelherstellung: Erzeuger-, und Herstellerunternehmen werden ebenso kontrolliert wie die Lagerung, die Beförderung und der Verkauf der Nahrungsmittel sowie die Gastronomie.
In: Lebenmittel Praxis 18/2019 vom 17.10.2019, S. 100-101