Im öffentlichen Sektor dienen Systeme zur Korruptionsprävention der Einschätzung und Minimierung von Risiken, mit denen die Behörde (bzw. deren Führung) konfrontiert ist. Hierzu gehören finanzielle / Haftungsrisiken wie politische und Reputationsrisiken gleichermaßen. Die seit mehreren Jahren eingeführten Maßnahmen des Compliance gehen über die traditionelle Korruptionsprävention hinaus und erfassen auch Regularien, die außerhalb des Dienstrechts liegen, jedoch das Behördenbild nach innen und außen prägen.
Während Unternehmen der Privatwirtschaft zunehmend sensibilisiert sind, stehen insbesondere Behörden und Unternehmen der öffentlichen Hand unter dem Zwang, einerseits den strikten Haushaltsvorgaben und andererseits allen Anforderungen an eine moderne Verwaltung zu genügen. Konkrete Maßnahmen wie Risikoanalysen, Antikorruptionsbeauftragte/r, Richtlinien oder Mitarbeiterschulungen sind mittlerweile zwar in vielen Bundesländern obligatorisch vorgesehen, häufig gestaltet sich jedoch die konkrete Umsetzung als schwierig. Zu mannigfach sind schließlich auch die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Hand, als dass sie sich in ein einheitliches Risiko- und Maßnahmenschema einpassen ließen.
Eingehende Beschäftigung und professioneller Umgang mit den behördenspezifischen Risiken helfen, diese zu reduzieren und Problemfelder schon vorab zu erkennen. Nutzen Sie daher unser Know-how, um eigene Risikobereiche zu erkennen und Optimierungspotenziale aufzudecken. Im Rahmen eines individuellen Quick Check untersuchen wir zeit- und kosteneffizient Ihren Umsetzungsgrad von Maßnahmen zur Vermeidung von Korruptions- und Compliance-Verstößen mittels Analyse bereits bestehender Regelungen und Instrumente.
Den Quick Check führen wir in Kooperation mit der Rechtsanwaltssozietät HÜLSE MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD sowie dem Behörden Spiegel durch. Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Flyer.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!
Kontakt: Dr. Volker Ebert