Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ZENK Rechtsanwälte bieten wir dieses zweitägige Qualifizierungsseminar vom 18.-19. Janaur 2023 an.
Mit der Qualifizierung eines/einer Menschenrechtsbeauftragten stellen Sie die Weichen für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens und für die Stabilität Ihrer Lieferbeziehungen. Sie können so dokumentieren, den gesetzlichen Anforderungen des LkSG nachzukommen und minimieren Haftungs- und Reputationsrisiken.
Nur die Einsetzung eines/einer Menschenrechtsbeauftragten (oder einer ähnlich qualifizierten Person) genügt vollständig den Vorgaben des Gesetzgebers gemäß § 4 Abs. 3 LkSG.
Inhalt:
- Vorstellung des Gesetzes, der Handreichungen und Arbeitshilfen
- Funktion, Stellung und Aufgaben von Menschenrechtsbeauftragten
- Menschenrechtliche Compliance von Unternehmen
- Konsequenzen für die Unternehmensorganisation und interne Prozesse
- Methoden und Tools zur praktischen Umsetzung von menschenrechtlicher Compliance sowie strategische Ansätze für die Gestaltung von Rechtstexten in der Lieferkette
- Audit- und Zertifizierungssysteme für menschenrechtliche Aspekte
Dozenten:
- Dr. Stephan Schäfer, Partner, ZENK Rechtsanwälte
- Jan Birkefeld, LL. M., Partner, ZENK Rechtsanwälte
- Maximilian Waltmann, Senior Consultant, AFC Management Consulting
- Theresa Usler, Analyst, AFC Risk & Crisis Consult
Weitere Informationen zum Programm und der Anmeldung finden Sie hier.
Ansprechpartner
Maximilian Waltmann
Telefon: +49(0)228 98579-87
maximilian.waltmann@afc.net