Seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) im Jahre 2016 müssen Unternehmen umfassend über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung informieren, um aufwendige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Warum Theorie und Praxis des Verbraucherschutzes immer noch auseinanderfallen, hat die AFC Public Services im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz untersucht. Alle Ergebnisse finden Sie hier im veröffentlichten Abschlussbericht.