Bundesarbeitsminister Heil hat kürzlich angekündigt, dass die Ausnahmeregelung für Leiharbeit in der Fleischverarbeitung nicht verlängert wird und planmäßig zum 1. April 2024 ausläuft. Die vorherige Bundesregierung hatte das Verbot der Leiharbeit für Fleischverarbeitungsbetriebe vor drei Jahren übergangsweise aufgehoben. Es ermöglichte den Unternehmen, saisonale Auftragsspitzen abzudecken.
Bundesarbeitsminister Heil bewertet das Verbot der Leiharbeit positiv, da es die strukturellen Probleme der Fleischindustrie, wie Ausbeutung und Lohnbetrug von Arbeitnehmern aus Mittel- und Osteuropa, wirksam angehe. Eine Evaluation, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegeben wurde, bestätige, dass Arbeitnehmer infolge des Verbotes nun direkt von den Unternehmen eingestellt werden würden. Dies zeige auch eine Statistik des Statistischen Bundesamtes, aus der hervorgeht, dass die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Jahr 2021 bereits geringer als in den Vorjahren ausfallen.
Der Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) widerspricht dem Beschluss und plädiert für die Beibehaltung der Ausnahmeregelung. Er argumentiert, dass auch nach dem 31. März 2024 Leiharbeit in fleischverarbeitenden Betrieben notwendig sei, insbesondere um saisonale Produktionsspitzen zu bewältigen oder Personalengpässe auszugleichen. Überdies empfehle auch die vom BMAS beauftragte Evaluation, die Ausnahmeregelung zu entfristen.
Auch wenn die Ausweitung des Verbots von Leiharbeit und Werkverträgen auf andere Branchen bisher nicht beschlossen ist, sollten Unternehmen nicht darauf warten, bis Gesetze verabschiedet werden, die sie zum Handeln zwingen. Stattdessen sind Unternehmen gut beraten, konkrete Maßnahmen zu treffen, um Missstände bei Arbeitsbedingungen wirkungsvoll und nachhaltig zu vermeiden.
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