Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zieht die deutschen Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen, die zur Zucht bestimmt sind, zum 1. Juli 2023 zurück. Die Veterinärbescheinigungen für alle Mast- und Schlachttiere aus Deutschland in Drittländer wurden bereits zuvor revidiert, berichtet agrarheute. Laut Cem Özdemir könne man nicht weiter zuschauen, wie Tiere auf langen Transporten leiden und qualvoll sterben. Damit jedoch die nationalen Einschränkungen nicht umgangen werden, benötige man eine europaweite gemeinsame Regelung.
NGOs sehen den Entzug der Veterinärbescheinigungen als ersten wichtigen Schritt zur Einführung eines nationalen Verbotes für Lebendtiertransporte in Drittstaaten. Deshalb fordern sie, dass Deutschland nun weiter vorangehe und national ein vollständiges Exportverbot für lebende Tiere umsetze. Sie kritisieren jedoch, dass nicht alle Drittstaaten von dem Entzug betroffen sind.
Der BRS akzeptiert die Kritik nicht und spricht sich entschieden gegen ein solches Verbot aus, bietet dem BMEL jedoch einen Lösungsvorschlag. Eine verpflichtende, bundesweite Umsetzung des Tierwohlstandard-Tiertransport (TWS-T), der über tierschutzrechtliche Vorgaben hinaus mittels einer App tierwohlrelevante Daten in Echtzeit erfasst und in einer Datenbank sichert und Verlässlichkeit bei der Umsetzung von Tierwohl für Wirtschaft und Behörden schafft. Die bereits vor Jahren angebotene Lösung, den Standard zusammen mit dem BMEL in die Breite zu bringen, scheitere laut Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer bisher am Desinteresse des BMEL.
Für alle Beteiligten ist es nun essentiell, lösungsorientiert in die Diskussion zu gehen, um deutsche Handelsbeziehungen nicht zu unterbinden.
Issue-Management
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