Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum generellen Verbot von „Fleisch-Begriffen“ für pflanzliche Lebensmittel markiert einen wichtigen Schritt für die Lebensmittelbranche. Dies gilt insbesondere angesichts des wachsenden und dynamischen Marktes für Fleischersatzprodukte, der zunehmend von Innovationen und veränderten Verbraucherbedürfnissen geprägt ist.
Das EuGH-Urteil stand letzte Woche im Fokus zahlreicher Medienberichte. Der EuGH entschied, dass EU-Mitgliedstaaten Lebensmittelhersteller nicht daran hindern dürfen, vegetarische Alternativen mit Bezeichnungen zu versehen, die traditionell mit Fleisch assoziiert werden. Auslöser der Debatte war ein französisches Dekret, das Bezeichnungen wie „Schnitzel“ und „Burger“ für pflanzliche Produkte verbieten sollte, um vermeintliche Verbraucherirreführung zu vermeiden. Der EuGH entschied nun, dass pflanzliche Produkte solche Bezeichnungen weiterhin verwenden dürfen, solange die tatsächlichen Inhaltsstoffe deutlich gekennzeichnet werden.
Das gekippte französische Verbot der Vermarktung vegetarischer Produkte mit „Fleisch-Begriffen“ wurde von französischen Vertretern der Fleischindustrie als „wesentlich für den Bezeichnungsschutz“ begrüßt und eine Ausweitung auf die gesamte EU gefordert. Auch Länder wie Belgien und Italien würden die Einführung eines ähnlichen Gesetzes wie Frankreich in Erwägung ziehen.
Nach Ansichten des EuGH seien Verbraucher durch die unionsweiten Vorschriften jedoch ausreichend vor Irreführungen geschützt. Hersteller von Fleischalternativen begrüßen das Urteil. Laut politischen Vertretern fördere die Entscheidung nicht nur die Transparenz, sondern unterstütze auch den Umstieg auf nachhaltigere Ernährungsweisen. Die Klarheit in der Kennzeichnung könne zudem die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation in der EU stärken. Einzelne Länder könnten aber weiterhin rechtliche Bezeichnungen für Lebensmittel schaffen, auch für pflanzlicher Fleischalternativen.
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