Einmal mehr signalisiert die EU mit ihrer aktuellen Entscheidung den schmalen Grat zwischen Umweltschutz und Wirtschaftsinteressen. Die beschlossenen Fangquoten betreffen nicht nur den Erhalt der Meeresökosysteme, sondern auch die Existenzgrundlage der Küstenfischer. Angesichts der kritischen Lage vieler Fischbestände stehen Unternehmen der Branche vor der Herausforderung, ihre Lieferketten anzupassen und nachhaltige Alternativen zu entwickeln.
Am 22. Oktober beschlossen die Fischereiministerinnen und -minister der EU die Fangquoten für die Fischbestände in der Ostsee für das Jahr 2025. Diverse (Bei-) Fangmengen wurden dabei erneut reduziert. Die gezielte Fischerei auf Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee bleibt grundsätzlich verboten. Lediglich die kleine Küstenfischerei darf weiterhin unter bestimmten Auflagen Hering fangen. Für diese Regelung hatte sich Deutschland eingesetzt.
Bundesminister Cem Özdemir betrachtet den Quotenbeschluss als einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Fischbestände. Durch die restriktiven Maßnahmen der letzten Jahre seien erste Anzeichen einer Erholung der Heringsbestände zu erkennen. Auch der Ausnahmebeschluss, der besonders für kleine Fischereibetriebe in Mecklenburg-Vorpommern als überlebenswichtig gilt, habe keine negativen Auswirkungen auf die Bestandserholung.
Umweltorganisationen kritisieren, dass die EU-Beschlüsse ein kurzsichtiges Management festigen, das vor allem auf kurzfristige Gewinne und hohe Fangquoten ausgerichtet wäre. Ihrer Ansicht nach seien es zudem die Umweltbedingungen, die eine Erholung der Bestände selbst bei optimalen Fangquoten verhindern. Sie fordern daher ein ökosystembasiertes Fischereimanagement, statt einzelne Arten und Bestände isoliert voneinander zu betrachten. Außerdem weisen sie auf die schädlichen Auswirkungen von Grundschleppnetzen hin.
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