Die kürzlich in Kraft getretene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) soll bedeutend zur Verwirklichung von Klimaschutz und Biodiversität in der EU beitragen. Mit der Wiederherstellung von Ökosystemen soll sie zudem für mehr Ernährungssicherheit sorgen. Die Umsetzung der Ziele bringt jedoch Herausforderungen mit sich, insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft.
Am 18. August ist die europäische WVO in Kraft getreten. Davon betroffen ist u. a. die Landwirtschaft, die gut 50 % der Flächennutzung in Deutschland ausmacht und mit der Biodiversität eng verbunden ist. Die WVO ist ein zentrales Element des europäischen Green Deal und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis 2050 nahezu alle geschädigten Ökosysteme auf ihrem Staatsgebiet zu renaturieren, mit Zwischenzielen bis 2030 und 2040. Die EU-Staaten müssen dabei Fortschritte in Bereichen wie der Entwicklung der Insektenpopulation, dem Anlegen von Blühstreifen und Hecken sowie der Verbesserung der Böden erzielen. Die Renaturierung entwässerter Torfgebiete soll zudem genutzt werden, um Emissionen im Agrarbereich zu reduzieren.
Kritiker der WVO argumentieren, dass die neuen Regelungen weitere Belastungen für die Landwirtschaft mit sich bringen könnten. Die Bedenken umfassen mögliche Produktionsrückgänge durch Flächenverluste oder strengere Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem wird der zusätzliche bürokratische Aufwand, der mit der Einhaltung der neuen Vorschriften verbunden sei, als problematisch angesehen. Auch die noch offene Frage der Finanzierung wird kritisch betrachtet.
Umweltorganisationen und Teile der Politik sehen die WVO hingegen als Chance, den Naturschutz, gerade im Hinblick auf die Klimakrise voranzubringen und zugleich die Landwirtschaft zu schützen und zu stärken. Gesunde Ökosysteme seien nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die langfristige wirtschaftliche Stabilität der Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Zudem sei eine Art Notbremse für den Fall drohender Ertragseinbrüche vorgesehen.
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