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05.01.2015

Abkehr von geschützten Bezeichnungen für europäische Spezialitäten? Der Agrarminister stößt eine nicht nur wegen TTIP überfällige Debatte an. Pressemitteilung

Bundesagrarminister Schmidt stand jüngst in der Kritik, als er verlautbarte, dass europäische Hersteller von regionalen Spezialitäten ihre Previlegien durch das deutsch-amerikanische Handelsabkommen TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“) verlieren könnten. Nicht mehr jede Wurst und jeder Käse könne als Spezialität geschützt werden. Ohnehin, so wird der Minister zitiert, wären die geltenden EU-Regeln für regionale Lebensmittel sehr bürokratisch. Selbst innerhalb der EU würden die Schutzvorschriften nicht immer gemäß den geltenden Statuten eingesetzt. Demzufolge könne man dies, so Schmidt, auch nicht von den Freihandelspartnern erwarten.

In der Tat verhält es sich so, dass die EU gleich drei Gütezeichen für die Einhaltung der Qualität und den Herkunftsschutz hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel bereithält. Dies kritisiert auch die auf die Beratung der Agrar- und Ernährungswirtschaft spezialisierte AFC Consulting Group aus Bonn. „Unabhängig davon, dass Verbraucher die drei Siegel ohnehin nicht unterscheiden können, tun sich selbst Fachleute der Lebensmittelwirtschaft bei der Differenzierung der Labels schwer“, so der AFC-Geschäftsführer Dr. Otto Strecker. Wer kennt schon die Unterschiede zwischen einer „geschützten Ursprungsbezeichnung – g.U.“, einer „geschützt geographischen Angabe – g.g.A.“ und einer „garantiert traditionellen Spezialität – g.t.S.“?

Bei geschützten Ursprungsbezeichnungen müssen Produktherkunft, Erzeugung und Verarbeitung aus einer definierten Region stammen. Die gilt z.B. für Parma-Schinken bei dem die Schweine aus einer Region Mittel- oder Norditaliens stammen müssen, ebenso wie die weiteren Verarbeitungsschritte bis hin zum Schneiden in Parma selber stattfinden müssen.

Bei geschützten geografischen Angaben ist das Anforderungsniveau wesentlich niedriger. Hier muss nur die Produktherkunft oder einer der weiteren Schritte aus der benannten Region stammen. Dies gilt beispielsweise für den Schwarzwälder Schinken.

Bei garantiert traditionellen Spezialitäten muss lediglich das Rezept bzw. die Verarbeitungsweise einen regionalen Ursprung haben. Weder die Herkunft noch die Verarbeitungsschritte müssen von dort stammen. Dies gilt beispielsweise für Serrano-Schinken.

Die drei Schinken-Beispiele verdeutlichen das ganze Dilemma des bisherigen Geo-Schutzes: Selbst die nach langem bürokratischen Prozess verliehenen Siegel für die sehr unterschiedlichen Anforderungen sind zum Verwechseln ähnlich. „Die dahinter liegenden Konzepte sind ebenfalls kaum vermittelbar“, so Dr. Christoph Kliebisch, Geschäftsführer der AFC Public Services, die in der Beratung von Politik und Behörden im Bereich Agrar und Ernährung tätig ist.

Insofern scheint es auch unabhängig von TTIP überlegenswert, die Schutzbestimmungen so weit zu vereinfachen, dass alle Marktteilnehmer auf beiden Seiten des Atlantiks diese problemlos verstehen können, beispielsweise durch Beschränkung auf eine einzige nachvollziehbare Schutzstufe.

Die AFC Consulting Group AG und ihre Tochtergesellschaften AFC Public Services, AFC Management Consulting, AFC Risk & Crisis Consult sowie AFC Personalberatung unterstützen Akteure entlang der Food Value Chain bei ihren strategischen Herausforderungen seit 1973.

Kontakt:

Dr. Christoph Kliebisch
AFC Public Services GmbH
Dottendorfer Str. 82
53129 Bonn

christoph.kliebisch(at)afc.net

www. afc.net