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11.01.2022

Issue der Woche: Gesetz zum Verbot des Kükentötens tritt in Kraft

Ab dem 01.01.2022 ist das Gesetz zum Verbot des Kükentötens in Kraft getreten. Vorher wurden männliche Eintagsküken der Legehennen entweder lebendig geschreddert oder mit Gas getötet. So wurden, laut BMEL, etwa 45 Millionen Küken jährlich getötet.

Mit in Kraft treten des Gesetzes bemängelt die Verbraucherzentrale Hamburg, dass in verarbeiteten Produkten nicht klar ist woher die verwendeten Eier stammen und folglich auch nicht, ob die Eier mit oder ohne Kükentöten produziert wurden. Sie fordert daher eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft der Eier in verarbeiteten Lebensmitteln.

Das BMEL weißt in einem Artikel auf die entwickelten Alternativen der Geschlechtsbestimmung im Brutei, des Zweinutzungshuhns sowie der Aufzucht der männlichen Tiere zum Kükentöten hin.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert an der Aufzucht der Bruderhähne, dass gesetzliche Vorgaben fehlen würden und damit Tierschutzprobleme vorprogrammiert wären. Zudem bestehe laut der NGO die Gefahr, dass Küken zur Tötung exportiert werden. Auch bei der Alternative der Geschlechtsbestimmung im Ei sieht der Deutsche Tierschutzbund das Problem, dass nur solche Methoden marktreif seien, bei denen eine Bestimmung erst ab dem siebten Bruttag möglich sei, obwohl ein Schmerzempfinden der Küken im Ei dann nicht mehr ausgeschlossen sei.


Issue-Management
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Ansprechpartner
Markus Hinskes
Head of Issue Management
Telefon:  + 49 (0)228 98 57 52
markus.hinskes(at)afc.net