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12.06.2019

BMJV veröffentlicht AFC-Abschlussbericht zum Projekt „Absicherung des Bestellers einer Bauleistung“

Das Forschungsvorhaben zur politischen Entscheidungshilfe mit dem Projekttitel „Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung“ wurde von der AFC Public Services GmbH (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Voit, Marburg) und der Meyerthole Siems Kohlruss – Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt.

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung angezeigt ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet werden muss. Dabei war zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unternehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistung nicht realisieren können und ob sich insoweit Differenzen zwischen Verbraucherbauverträgen und Verträgen zwischen Unternehmen ergeben. Darüber hinaus war zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Da eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Liquidität kleinerer Unternehmen zu stark einschränken könnte, war auch zu untersuchen, ob eine vom Bauherrn abgeschlossene Multi-Risk-Versicherung eine geeignete Alternative darstellt.

Der Projektbericht steht Interessierten ab sofort hier zum Download zur Verfügung. 

Kontakt: Dr. Margit Paustian